Regeln für Einreichende
So kann die AG Ihren Vorschlag schnell und fair prüfen.
Nur zur gültigen Ausgabe
Vorschläge sind nur zur jeweils gültigen Ausgabe der SAA/BPR möglich, derzeit SAA/BPR 2025. Alle zwei Jahre erscheint eine neue Ausgabe. Offene Vorschläge zur alten Ausgabe werden dann mit einem Hinweis beendet; Sie können sie zur neuen Ausgabe erneut einreichen.
Ergänzungen, keine Änderungen
Baden-Württemberg erarbeitet Ergänzungen zur SAA/BPR. Vorschläge, die den Originaltext betreffen, gibt die AG an die 6-Länder-Arbeitsgruppe weiter.
Ein Punkt, ein Vorschlag
Wählen Sie den Punkt, um den es geht, und schauen Sie vorher nach, ob dazu schon entschieden wurde. Mehrere Themen reichen Sie bitte einzeln ein.
Mit Quellen
Nennen Sie Leitlinien, Studien oder andere Belege, möglichst mit Link oder DOI. Erfahrungen aus der Praxis sind willkommen, wenn sie nachvollziehbar beschrieben sind.
Ohne Patientendaten
- keine Namen oder Funktionen, keine Telefonnummern oder E-Mail-Adressen
- keine Orts-, Zeit-, Fahrzeug- oder Wachenhinweise, die einen Einsatz erkennbar machen
- keine Angaben zu Patientinnen und Patienten
Was mit Ihrem Vorschlag passiert
Eine Unterarbeitsgruppe prüft den Vorschlag fachlich. Bei Rückfragen schreiben wir Ihnen per E-Mail. Jede Entscheidung wird anonymisiert und mit Begründung veröffentlicht, auch eine Ablehnung. Vor der Veröffentlichung prüfen zwei Personen, dass nichts Persönliches mehr enthalten ist.
Ihre Kontaktdaten
Name und E-Mail-Adresse sind Pflicht, damit wir Sie erreichen können. Sie werden nie veröffentlicht und ein Jahr nach Ihrer letzten Einreichung gelöscht, aber nicht, solange einer Ihrer Vorschläge noch bearbeitet wird.